Einspurig, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter:
15 Jahre
Führerschein Klasse AM
Beschreibung:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie Leichtkraftfahrzeuge
Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum
max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW
Mindestalter:
15 Jahre
Führerschein Klasse A1
Beschreibung:
Leichtkrafträder bis 125ccm Hubraum
bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Zusatzinfo:
Wegfall der 80 km/h Begrenzung für 16 und 17 Jährige
Führerschein Klasse A2
Beschreibung:
Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung / Gewicht bis zu 0,2 kw/kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Zusatzinfo:
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Führerschein Klasse A
Beschreibung:
Krafträder ohne Leitungsbeschränkung
Mindestalter:
24 Jahre, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Zusatzinfo:
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre
Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.
Führerschein Klasse B
Beschreibung:
Kfz bis 3,5t zGM bis 9 Sitzplätze
Auch mit Anhänger bis 750kg zGM
Bei Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an
Mindestalter:
18 Jahre oder BF 17
Führerschein Klasse BE
Beschreibung:
Kombinationen aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger
bis 3,5t zGM
Mindestalter:
Vorbesitz B oder BF17 erforderlich
Führerschein Klasse B96
Beschreibung:
Erweiterung der Klasse B mit
theoretischer Schulung: 2,5 Std. zu 60 Min.
praktischer Schulung: 3,5 Std. zu 60 Min.
fahrpraktischer Übung: 1 Std. zu 60 Min.
Ohne Prüfung!
Führerschein Klasse C/CE
Beschreibung:
Kfz über 3,5t zGM auf mit Anhänger bis/über 750kg zGM
Mindestalter:
21 Jahre (Ausnahmen bei der Berufskraftfahrerausbildung /-qualifikation)
Befristung:
5 Jahre
Vorbesitz:
Klasse C: Klasse B erforderlich Klasse CE: Klasse C erforderlich
Führerschein Klasse D/DE
Beschreibung:
Kraftomnibusse, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind
Klasse D: auch mit Anhänger bis 750kg zGM
Klasse DE: auch mit Anhänger über 750kg zGM
Mindestalter:
24 Jahre
Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung / -qualifikation
Vorbesitz
Klasse D: Klasse B erforderlich Klasse DE: Klasse D erforderlich
Führerschein Klasse L/T
Beschreibung:
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis
Klasse L: 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h bbH
Klasse T: 60km/h auch mit Anhänger (40 km/h wenn Fahrer unter 18 Jahre)
Mindestalter:
16 Jahre
Zusätzliche Info
Eine Anmeldung zur Ausbildung ist 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters sinnvoll, da die theoretische Prüfung bereits 3 Monate vor dem Mindestalter und die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden können.
Für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. D1, D1E, D oder DE ist neben der entsprechenden Fahrerlaubnis eine zusätzliche Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich.