Mofa
- Beschreibung:
- Einspurig, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter:
- 15 Jahre
Führerscheine
Eine Anmeldung zur Ausbildung ist 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters sinnvoll, da die theoretische Prüfung bereits 3 Monate vor dem Mindestalter und die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden können.
Für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. D1, D1E, D oder DE ist neben der entsprechenden Fahrerlaubnis eine zusätzliche Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich.